Die Forderungen der BIGG

Die BIGG hat sich neu gegründet um die Gefahren und Risiken der Geothermie- und Lithiumextraktionanlage kritisch zu hinterfragen, um vorschnelle, Fehlentscheidungen zu verhindern. Im Oberrheingraben gibt es viele negative Erfahrungen mit Geothermieanlagen, in Hinblick auf Erdbeben, Gebäudeschäden, Lärm, Störfälle und Umweltprobleme. Denn was hier in Geinsheim auf 80.000 qm Ackerland geplant ist, sprengt unserer Meinung nach alle Dimensionen hinsichtlich Größe und Flächenverbrauch, hinsichtlich der Eingriffe in die natürliche Landschaft, in Wasserschutzgebiete, Vogelschutz- und FFH-Schutzgebiete.
Daher werden wir uns für die folgenden Forderungen einsetzen:


Wir fordern:

  • eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor der Realisierung der Anlage. Ergibt die Prüfung, dass wesentliche Schutzgüter, welche im Rahmen der UVP zu berücksichtigen sind (siehe § 2 Abs. 1 UVPG), gefährdet sind, ist die Anlage abzulehnen.
  • Zum Schutz der Anwohner fordern wir einen Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung von 1.000 Metern
  • Wir fordern die Prüfung eines alternativen Standorts, da die nächsten Anwohner nur 350 Meter von der geplanten Anlage entfernt wohnen
  • mit der Antragstellung eine detaillierte Schallimmissionprognosse der Betreiber auf Basis der Leitlinien für Umgebungslärm der WHO
  • Hauseigentümer dürfen mit Bauschäden nicht alleine gelassen werden. Wir fordern einen Versicherungsnachweis mit Neuwertentschädigung und Beweislastumkehr ohne Begrenzung der Schadenshöhe. Bei größeren Schäden fordern wir ein Sachverständigen-Verfahren. Der Betreiber muss eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 Mio. EUR nachweisen. Auch der Mutterkonzern der deutschen GmbH muss in Haftung genommen werden können.
  • Das Wasser aus der Tiefe ist nicht ungefährlich. Die unmittelbare Nähe zu einem Wasserschutzgebiet (Benzenloch) erfordert größte Aufmerksamkeit. Daher fordern wir dazu vor Genehmigung der Anlage eine Unbedenklichkeitsprüfung.

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Eine Antwort

  1. Hans Michael Schmitz sagt:

    Das Unbehagen des Bürgers bei jeglicher Art von Tiefenbohrung ist nur zu verständlich. Im Schadenfall steht er vor einem für ihn nicht lösbarem juristischen Problem. Das wird im Zweifelsfall Lebensläufe zerstören, wenn man an die Dauer der dann anstehenden Verfahren denkt. Von möglichen materiellen Schäden mal ganz abgesehen. Die sollen sich was anderes einfallen lassen, bitte keine Tiefenbohrungen – auch nicht woanders!

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