Umweltverträglichkeitsprüfung

Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung?

Die Umweltprüfungen dienen der Erreichung der Ziele des Umweltschutzes. Es sollen vor Beginn einer erheblich umweltbeeinträchtigenden Maßnahme die möglichen Folgen eines Projektes für die Umwelt und den Menschen erkannt werden und bei der Entscheidung über das Projekt von den Behörden berücksichtigt werden.

Die UVP bezieht sich nicht nur auf nachteilige Umweltauswirkungen, sondern auch auf Störfallrisiken nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Die UVP-Pflicht besteht dann, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.

Dazu gibt es die Instrumente Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Strategische Umweltprüfung (SUP).

Die UVP und SUP ermitteln, bewerten und beschreiben die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens der unten genannten Schutzgüter

Die SUP wird auch als Plan- und Programm UVP bezeichnet, damit relevante Umweltauswirkungen bei strategischen Plänen und Programmen frühzeitig erkannt werden. Die SUP ist der UVP vorgelagert und bezieht sich auf bestimmte umweltbedeutsame Planungsverfahren, wie z.B.

  • Bundesverkehrswegplanung und
  • Raumordnungs- und Landschaftsplanung

Ziele der Umweltprüfungen

Ziele sind der Schutz der menschlichen Gesundheit (wie z.B. Lärm, Infraschall, Erdbeben, Gefahrstoffen, Feuer, Explosionen usw.) und der Schutz der Natur vor Schädigungen im Rahmen einer geplanten Infrastrukturmaßnahme oder einer Industrieanlage.

Die Schutzgüter, welche im Rahmen der UVP zu berücksichtigen sind, sind in § 2 Abs. 1 UVPG aufgelistet:

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
  • die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Insbesondere sind auch alternative Standorte vom Betreiber zu prüfen.

Ziel ist die Einbindung der Öffentlichkeit in den Entscheidungsprozess, um die Akzeptanz des betreffenden Projektes zu erhöhen.


Es gibt 2 Verfahrensschritte der UVP:

  1. Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen (Scoping), dient der ersten Diskussion zwischen dem Träger des Vorhabens und der Zulassungsbehörde, Ziel dabei Verkürzung und Vereinfachung des Verfahrens. Danach lädt die Zulassungsbehörde im Rahmen des so genannten § 5 Gesprächs zur Erörterung des zeitlichen, inhaltlichen und räumlichen Untersuchungsrahmens ein.
  2. Unterlagen des Trägers.

Vom Vorhabenträger  werden umfassende Unterlagen über das Projekt eingereicht. Dies müssen den Anforderungen von §6 UVPG entsprechen und bestehen aus:

  • Detaillierte Beschreibung des Vorhabens
  • Beschreibung von Maßnahmen, durch die Umweltwirkungen vermieden werden.
  • Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen.
  • Beschreibung der Umwelt
  • Übersicht über vom Träger geprüfte Alternativen zum Projekt
  • Für Laien verständliche Zusammenfassung der Umweltauswirkungen.

Diese werden von der Behörde auf ihre Richtigkeit geprüft.


Umsetzung in Deutschland

Hier findet ihr nähere Informationen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz


Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Im ersten Schritt wird im sogenannten Screening geprüft, ob für ein bestimmtes Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist (§5 UVPG). Dazu sind in der Anlage 1 der UVPG alle Vorhaben aufgelistet, die einer grundsätzlichen UVP unterliegen. .
Die Geothermie ist in dieser Anlage nicht aufgeführt, sodass zunächst eine UVP-Vorprüfung durchgeführt wird, inwieweit erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind.

„Durch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird festgestellt und in einem Bericht beschrieben, wie sich ein Projekt auf Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kulturgüter auswirken kann. Zu dem Bericht können die Öffentlichkeit, fachlich betroffene Behörden, aber auch Bürger und Behörden in eventuell betroffenen Nachbarstaaten Stellung nehmen. Die Behörde, die für die Zulassung eines Projektes zuständig ist, hat die Aufgabe, die Informationen und Stellungnahmen zu bewerten und die Ergebnisse der UVP bei ihrer Entscheidung über die Zulassung eines Projektes zu berücksichtigen.“

Strategische Umweltprüfung (SUP)

„Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ergänzt die Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Unterschied: Die SUP setzt früher an als die UVP. Während die UVP erst bei der Zulassung umwelterheblicher Vorhaben zum Einsatz kommt, wird die SUP bereits auf der Planungsebene durchgeführt, weil wichtige umweltbedeutsame Weichenstellungen oft bereits im Rahmen vorlaufender Pläne und Programme getroffen werden.“

Autor: Udo Leibig

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Eine Antwort

  1. 23. März 2023

    […] Erdöl aus Offenbach“. Die BI hat erfolgreich geklagt und weitgehende Einsicht in die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgesetzt. Das machte Schlagzeilen. Hier Berichte des SWR und der Rheinpfalz. Auch die […]

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