Bauamt knallhart: Anti-Geothermieplakate müssen abgehängt werden


Sind die Plakate manchen ein Dorn im Auge?

Das Bauamt hat sich gemeldet. Es dürfen keine Werbebanner aufgestellt werden, ohne Bauantrag. Das treffe auch für die Anti-Geothermiebanner zu.

Laut Bauamt dürfen die Plakate bis zur Bauantragsgenehmigung auch nicht übergangsweise hängen bleiben.

Könnte es sein, dass die Plakate manchem ein Dorn im Auge sind?


Merkwürdig ist auch, dass erst knapp drei Monate nach denen Anwohner die Plakate aufgestellt haben, interveniert wurde.

Genervte Anwohner wird mit Sanktionen gedroht, wenn sie Plakate aufhängen. Aber soll ein 80.000 qm großer Chemiepark erstellt werden, lehnt man sich in der Stadt locker zurück, erklärt sich für nicht zuständig und verweist aufs Bergamt.

Gegen harmlose Bürger vorzugehen ist ja auch viel einfacher, als gegen einen Konzern mit seiner Anwaltsarmada.


Die BIGG hat daraufhin am 28. März eine Anfrage an die Bauamtsleiterin Frau Soffel gestellt, um zu erfahren auf welchen Paragraphen des BauGB sich das Bauamt beruft, damit wir in Zukunft rechtssicher den Bürgerprotest gegen die Geothermie- und Lithiumfabrik äußern können. 

Darauf gab es bislang vom Bauamt leider noch keine Antwort. Entweder ist die Rechtlage doch nicht so klar oder dem ein oder anderen gefällt eine Banner-freie Landschaft doch besser.

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Ärgert dich das auch? Dann unterschreibe unsere >> Online-Petition <<


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Eine Antwort

  1. 24. Oktober 2023

    […] erste Aktion war im Dezember vier Großplakate an der B39 und L530 aufzuhängen und gegen die geplante Anlage zu protestieren, was uns das Bauamt […]

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