Besonderes Schutzbedürfniss denkmalgeschützte Bauten

Denkmalgeschützte Bauten genießen einen besonderen Schutz, da sie als kulturelles Erbe von großer Bedeutung sind. Dieser Schutz umfasst sowohl den Erhalt der Substanz des Gebäudes als auch dessen historischen Charakter. Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden müssen daher von den zuständigen Behörden genehmigt werden und dürfen die historische Integrität des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Es gilt also in jedem Fall ein sehr hohes Schutzbedürfnis.

Dies wird auch im Denkmalschutzgesetz in § 1 bereits zum Ausdruck gebracht:

Fronmühle – nur wenige 100 Meter von der geplanten Lithiumfabrik entfernt / Foto: Dr. Jutta Steinmüller

Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

(1) Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, die Kulturdenkmäler (§ 3) zu erhalten und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen, Gefahren von ihnen abzuwenden und sie zu bergen.

Das DSchG legt auch fest, dass es bestimmte Vorschriften für den Umgang mit Denkmälern gibt. Zum Beispiel müssen Genehmigungen für bauliche Veränderungen oder Umbauten von Denkmälern von der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Es gibt auch Vorschriften für die Durchführung von Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten an Denkmälern, um sicherzustellen, dass sie ihren historischen Charakter und ihre Substanz erhalten.

Wenn ein Geothermieprojekt in der Nähe eines Denkmals geplant ist, ist es wichtig, dass die Denkmalschutzbehörde frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen wird. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle möglichen Auswirkungen des Projekts auf das Denkmal sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden.

Die Denkmalschutzbehörde wird in erster Linie prüfen, ob das Projekt das Denkmal beeinträchtigen kann und ob es notwendig ist, bestimmte Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies kann beinhalten, dass das Projekt an einen anderen Standort verlegt wird, dass bestimmte Teile des Projekts geändert werden müssen oder das spezielle Schutzmaßnahmen während der Bau- und Betriebsphase des Projekts erforderlich sind.

In einigen Fällen kann die Denkmalschutzbehörde auch die Durchführung von Untersuchungen und Gutachten verlangen, um die Auswirkungen des Projekts auf das Denkmal besser zu verstehen. Diese Gutachten können beispielsweise Untersuchungen zur Bodenmechanik, zur Bodenstabilisierung, zur seismischen Aktivität und zur Schwingungsübertragung umfassen.


Erdbeben und denkmalgeschützte Bauten

Erschütterungen, die von tiefen Geothermieprojekten oder anderen Quellen stammen, können eine Bedrohung für denkmalgeschützte Bauten darstellen, da sie die Substanz und den historischen Charakter des Gebäudes beeinträchtigen können. Erschütterungen können Risse in Wänden und Decken verursachen, die Stabilität der Gebäude beeinträchtigen und sogar zu Einstürzen führen.

Erdbeben können deshalb eine große Gefahr für denkmalgeschützte Bauten darstellen, da sie oft nicht auf die Belastungen durch seismische Aktivitäten ausgelegt sind. Der Schutz von denkmalgeschützten Gebäuden vor Erdbeben erfordert daher eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Erhalt des historischen Charakters und der Sicherheit der Gebäude.

Es ist daher wichtig, dass die potenziellen Auswirkungen von tiefen Geothermieprojekten auf denkmalgeschützte Bauten sorgfältig untersucht werden, bevor ein Projekt genehmigt wird. Dies sollte in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Denkmalschutzexperten erfolgen.

Es gibt Fälle, in denen geplante Geothermieprojekte aufgrund potenzieller Auswirkungen auf denkmalgeschützte Bauten verhindert werden sollten. Dies kann passieren, wenn die potenziellen Auswirkungen von Erschütterungen auf den historischen Charakter und die Substanz des Gebäudes als zu groß eingeschätzt werden.

Alternativ könnte man sich für oberflächennahe Geothermie entscheiden, da hier keine Auswirkungen auf denkmalgeschützte Bauten zu erwarten sind.

Im Falle einer Beschädigung eines Denkmals regelt das Denkmalschutzgesetz in § 14 (die)


Wiederherstellung und Erhaltung, Ersatzvornahme

(1) Wer ein geschütztes Kulturdenkmal beschädigt, hat nach Anordnung der unteren Denkmalschutzbehörde die betreffenden Maßnahmen einzustellen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Sogenannte anthropogene Erdbeben können durch verschiedene menschliche Aktivitäten verursacht werden, wie z.B. durch die Nutzung von Wasser- und Erdgasreserven, den Abbau von Mineralien, die Nutzung von Tiefengeothermie und auch durch den Bau von großen Bauwerken. Diese Erschütterungen können Auswirkungen auf denkmalgeschützte Bauten haben, da sie die Substanz und den historischen Charakter des Gebäudes beeinträchtigen können.

Die Schutzbedürftigkeit von Baudenkmälern wird in vielen Ländern durch Gesetze und Vorschriften geregelt. Zum Beispiel gibt es in Deutschland das Denkmalschutzgesetz, welches den Schutz von Kulturdenkmälern einschließlich Baudenkmälern regelt. Es legt fest, dass Baudenkmäler als Kulturdenkmäler von besonderem öffentlichen Interesse gelten und daher unter besonderem Schutz stehen. Die Schutzbedürftigkeit von Baudenkmälern wird in der Regel anhand von Kriterien wie Alter, historischer, kultureller oder architektonischer Bedeutung, sowie anhand von ihrem Erhaltungszustand bewertet.

Im nahen Umkreis des geplanten tiefen Geothermie-/Lithium-Kraftwerkes zwischen der Fronmühle und Geinsheim gibt es zahlreiche denkmalgeschützte Bauwerke. Dazu zählt die Fronmühle selbst, die im 13. Jahrhundert das erste Mal erwähnt wurde und weitere Baudenkmäler in Geinsheim und Duttweiler. Sie alle wären durch den Bau und den Betrieb dieser riesigen Industrieanlage gefährdet. Im ohnehin seismisch aktiven Oberrheingraben würden durch die Eingriffe weitere und stärkere Erdbeben wahrscheinlicher werden.

Um Wärme zu gewinnen und zu nützen ist ein oberflächennahes/halbtiefes Geothermiewerk nahe Neustadt sinnvoller, da kilometerlange Wärmeleitungen entfielen. Lithium wird in absehbarer Zeit durch umweltfreundlichere Metalle abgelöst. Es macht also wenig Sinn 8 Hektar schönste Natur zu zerstören und Gebäude, Denkmäler und die Infrastruktur durch induzierte seismische Aktivitäten zu gefährden.

Hier der Link zu einer bezüglich Denkmalschutz aufschlußreiche Dokumentation des Heimatvereins Geinsheim über die Fronmühle.

Autorin: Dr. Jutta Steinmüller

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