Massive Rüttelschäden und kaum Entschädigungen


Vulcan plant in der ganzen Vorderpfalz an vielen Stellen mit 3D-Seismik den Untergrund zu analysieren, um geeignete Bohrstandorte für den Lithiumbergbau zu finden. In den Informationsveranstaltungen werden die Auswirkungen der Rüttelaktion verharmlost und weitgehende Entschädigungen für Immobilienschäden in Aussicht gestellt.

In Schwetzingen hat ein anderes Geothermie Unternehmen 3D-Seismik eingesetzt und hier sieht man exemplarisch, die Realität sieht leider ganz anders aus. Im Bürgerforum der BIGG am 12. Oktober berichtete ein Betroffener über die Rüttelschäden in Schwetzingen, insbesondere an seinem Haus und die enormen Schwierigkeiten eine angemessene Entschädigung vom Verursacher zu bekommen.

Auch in engen Straßen kamen gleich drei Vibrotrucks zum Einsatz, was zu erheblichen Erschütterungen an den anliegenden Häusern führte. Diese Erschütterungen führten zu erheblichen Schäden.

Hier Fotos der Schäden am Haus des Betroffenen:


Hier Auszüge aus der Schwetzinger Zeitung vom 26.05.2023 zu den Gebäudeschäden:

„Bürgerinnen und Bürger der Region haben nach den seismischen Messungen 127 Schäden an Gebäuden gemeldet.“…„Bei 40 Prozent der Fälle habe sich ein geringes Schadensbild ergeben.“
„Komplizierter ist es indessen bei den restlichen 40 Prozent der Fälle. Hier habe sich ein komplexes Schadensbild ergeben.“

Das Geothermie Unternehmen hat daraufhin einen Sachverständigen beauftragt die Schäden näher zu prüfen. Sein Ergebnis: Die Vibrationen hätten vorhandene Spannungen an nichttragenden Wänden verstärkt und dies habe zu Rissen geführt. Bei einem auf Lehm gebauten Haus mit stärkeren Rissen könne der Untergrund ausgetrocknet sein und dies zu den Schäden geführt haben.

Die Zeitung berichtet weiter „In zwei Fällen haben die Vibrotrucks aber tatsächlich nachweislich stärkere Schallwellen in den Untergrund geschickt als erlaubt. Das sei auch eindeutig nachweisbar, weil alle Vibrationen zu Dokumentationszwecken gemessen worden seien.“


Dieses Unternehmen scheint großes Interesse daran haben, möglichst keine Präzedenzfälle zu schaffen und möglichst wenig Schäden kommunizieren zu müssen, um auch künftig mitten in Städten und Dörfern rütteln zu dürfen.


Hier einige Zitate aus einem Schreiben der Versicherung der Rüttelfirma an den geschädigten Hausbesitzer:
„Die Fassade und der Maueranstrich sind jedoch weitaus älter als 20 Jahre und stellen somit keinen Restwert mehr da. Der Anstrich wird somit von der Versicherung nicht reguliert. Die Risse zu füllen sind mit brutto € 500,- angesetzt. Dabei ist auch das nachträgliche Streichen des Kellerabgangs mit abgedeckt.“

„Bad: Es zeigen sich weitere kleine Risse in den Wänden im Bereich bis 0,1 mm Breite. Hier kann die Seismik-Kampagne nicht als Ursache ausgeschlossen werden. Hier werden zu regulierende Kosten für das Risse füllen von brutto 300,- angesetzt. Der Wandanstrich scheint älter als 15 Jahre zu sein und weist somit keinen rechnerischen Restwert auf.“

„Balkon: Bei einer mittleren anzusetzender Lebensdauer von 12 Jahren und einem Alter von 2 Jahren verbleibt eine Restnutzung von 10 Jahren. Dies entspricht einer Restnutzung von ca. 87 %. Das heißt, dass die Kosten der Beschichtungsherstellung (1, 5 und 6) zu 87 % von der Versicherung zu regulieren sind.“

Für alle Hausschäden zusammen bot man dem Hausbesitzer eine Entschädigung von 2.950€ an, obwohl die Schäden nach seinen Angaben im Bereich von 100.000€ liegen.

Die Kosten für den Gutachter und das 70-seitige Gutachten dürften deutlich höher gewesen sein, als die angebotene Entschädigung.

Bei Erdbebenschäden sieht es auch nicht besser aus. Hier noch ein SWR-Bericht über Erdbebenschäden in der Ortenau.
Hier bekam eine Hausbesitzerin von einem anderen Geothermie Unternehmen eine Entschädigung von 2.500€ angeboten, bei einem Schaden von 25.000€.


Fazit:
Die Entschädigungen die diese beiden Geothermie Unternehmen für Rüttel- oder Erdbebenschäden an Immobilien angeboten haben sind minimal, insbesondere für Gebäude, die etwas älter sind. Mit den genannten Beträgen kann kaum etwas repariert werden. Die Besitzer von älteren Immobilien bleiben auf ihren Schäden sitzen. Es kann keineswegs davon gesprochen werden, dass angemessene Ausgleichzahlungen geleistet werden. Darum sehen wir die Versprechen von Vulcan, bei ihnen sei alles anders, äußerst kritisch.

Solange die Geothermie Unternehmen und deren Versicherungen die Gutachter bestellen und hohe Abschläge bei älteren Gebäuden vorgenommen werden, ist nicht mit fairen Entschädigungen zu rechnen. Wenn die Politik die Tiefe Geothermie als Teil der Energiewende betrachtet und fördern möchte, muss sie auch für Rahmenbedingungen sorgen unter denen selbst bei Insolvenz des entsprechenden Unternehmens Neuwertentschädigungen gezahlt werden. Solange dies nicht der Fall ist, kann man den Anwohnern, die an Straßen wohnen auf denen gerüttelt werden soll
oder in deren direktem Umfeld Tiefe Geothermie betrieben werden soll, nur empfehlen sich massiv zu wehren. 

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